Energieausweise 2015
Ziel ist es, Energieausweise für konditionierte Gebäude zu erstellen (Neubau und Sanierung). Mit Hilfe des Werkzeugs Energieausweis ist es möglich, eine heizungstechnische und gebäudetechnische Optimierung durchzuführen. Zusätzlich wird der Energieausweis für die Einreichung von Förderungen und für Verkauf und Vermietung von Objekten benötigt.
2012 gab es im Bereich der Energieausweise zwei wesentliche gesetzliche Neuerungen: Am 1.10.2012 trat die OIB-Richlinie 6, Ausgabe Oktober 2011 in Kärnten in Kraft, wodurch sich Änderungen in Berechnung und Inhalt des Energieausweis ergaben. Am 1.12.2012 trat das Bundesgesetz „Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012“ in Kraft, wodurch die Verpflichtung der Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf/Vermietung verschärft wurde.